Nachrichten | 19.10.2019
Neue Pflegevisite für den ambulanten Bereich
Wir haben die ambulante Pflegevisite überarbeitet. Dabei haben wir die bevorstehende neue QPR berücksichtigt sowie die Vorgaben aus dem § 37.3 SGB XI
Sie können die entsprechenden Teile der Pflegevisite für eine strukturierte Einschätzung der Pflegesituation und für die Erfassung der momentanen Situation nutzen. Auch Belastungen der Pflegepersonen lassen sich hier abbilden, die gesamte Situation des häuslichen Umfeldes inklusive der Hilfen, die in Anspruch genommen werden. Hinweise auf Anzeichen von Verwahrlosung, ebenso wie Anzeichen von Gewalt werden erfasst. Und natürlich der große Bereich der Beratung und der Kurzinterventionen. Sie brauchen also keine gesonderte Checkliste, sondern können alles mit den vorhandenen Blättern bearbeiten.
Wenn Sie Fragen zur Pflegevisite haben, rufen Sie uns gern an, oder schreiben Sie uns eine eMail.